Walter Rubach, einer der renommiertesten deutschen Anwälte, zu Gast im Presseclub Augsburg
Walter Rubach hat es als Strafverteidiger seit Jahrzehnten mit schlimmen Gewalttaten zu tun. Auch RAF-Leute gehörten zu seinen Mandanten. Tritt er als Strafverteidiger auf, geht es häufig um ein spektakuläres Verbrechen. Walter Rubach ist es gewohnt, im Scheinwerferlicht der Medien zu stehen. Zurzeit verteidigt er den mutmaßlichen Dreifach-Mörder von Langweid, zu seinen Mandaten zählten der Entführer der kleinen Ursula Herrmann, Mörder, Totschläger, Betrüger, Steuersünder, ganz früher auch Mitglieder der RAF. In seinen wilden Berliner Jahren betreute er Ende der 60er Jahre den RAF-Mann Horst Mahler (heute ein Neo-Nazi), das war zu der Zeit, als Rubach für Otto Schily arbeitete, den späteren Bundesinnenminister.
Im Augsburger Presseclub erzählt er im Talk mit der Augsburger Polizeireporter-Legende Klaus Utzni schmunzelnd von den Zeiten, als er ein ganz Linker war, befreundet mit Dieter Kunzelmann, dem Gründer der Kommune 1, und er der Außerparlamentarischen Opposition und den Roten Zellen nahestand. Jahrzehnte später stellt der heute Mittsiebziger immer noch klar, dass es damals ums Debattieren ging und nicht ums Bombenbauen. Es war die Rhetorikschule des für seine brillanten Plädoyers bekannten Anwalts, der dieses Talent mit juristischer Kompetenz und präziser Vorbereitung auf Gerichtsprozesse zu vereinen versteht. Warum immer wieder Fälle von Mord und Totschlag? „Ich mag Mordfälle. Sie sind sehr interessant“, sagt Walter Rubach, der von Berufswegen in menschliche Abgründe blickt und die Erkenntnis gewonnen hat: „Jeder Mensch hat seinen Abgrund.“ Es seien die besonderen Umstände, wenn daraus eine schlimme Gewalttat wie Mord wird.
er eine schwere Straftat begangen hat, erwarte in aller Regel nicht, dass der Prozess mit einem Freispruch endet. Angeklagte seien sich ihrer Verbrechen bewusst. „Die meisten, die was angestellt haben, wissen, dass sie was angestellt haben“, sagt Rubach. Das Wichtigste sei für sie, einen fairen Prozess zu bekommen. Bei diesem Anspruch unterstütze er seine Mandaten mit größtem juristischem Ehrgeiz und rhetorischer Raffinesse, was ihm auch bei Richtern und Staatsanwälten hohe Anerkennung einbringt. Soll der Angeklagte vor Gericht schweigen oder reden? Die klare Antwort lautet: „In 90 Prozent der Fälle ist es besser, wenn der Angeklagte nichts sagt.“ Die Erfahrung lehre, dass die meisten sich um Kopf und Kragen reden würden. Walter Rubach hält große Stücke auf den liberalen deutschen Rechtsstaat. Dieser funktioniere im Wesentlichen gut und schneide im Vergleich mit anderen demokratischen Rechtssystemen, etwa das US-amerikanische, äußerst gut ab.
Die Gäste im Presseclub erlebten einen aufgeräumten Walter Rubach, der sich charmant und schlagfertig den Fragen stellte und eine in jeder Hinsicht gute Figur machte: groß, gertenschlank, braungebrannt und bestens gekleidet. Erscheinungsbild eines Mannes, der immer Sport gemacht hat – auf dem Rennrad oder als zigfacher Marathonläufer. Altern ist nichts für den leidenschaftlichen Anwalt, der mit seiner Moto Guzzi noch immer durch halb Europa fährt.